14.1 Mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit übernimmt Westacc keine Haftung für Schäden, die sich aus der Nutzung der von ihr angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen ergeben.
14.2 Nur wenn und soweit Westacc haftbar ist, ist die Gesamthaftung von Westacc, soweit diese durch die Haftpflichtversicherung gedeckt ist, auf die Höhe der von der Versicherung für den Schaden geleisteten Zahlung beschränkt.
14.3 Wenn der Schaden nicht durch die Versicherungspolice gedeckt ist, beschränkt sich die Haftung von Westacc auf direkte finanzielle Verluste und selbst dann auf den Rechnungswert des Auftrags (ohne Mehrwertsteuer) oder auf jeden Fall auf den Teil des Auftrags, auf den sich die Haftung bezieht.
14.4 Als direkte Schäden gelten ausschließlich:
a. die angemessenen Kosten für die Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, soweit es sich um einen unmittelbaren Schaden im Sinne dieser Bedingungen handelt;
b. alle angemessenen Kosten, die entstanden sind, um die Erfüllung des Vertrages durch Westacc abzurechnen, es sei denn, diese Kosten können Westacc nicht zugerechnet werden;
c. angemessene Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens entstanden sind, sofern der Käufer nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
14.5 Die Haftung von Westacc und/oder seinen Mitarbeitern für alle anderen Formen von Schäden, die nicht in diesem Artikel aufgeführt sind, ist ausgeschlossen; dies schließt ausdrücklich ein (ist aber nicht beschränkt auf): Folgeschäden, Gewinnverluste, entgangene Einsparungen, verminderter Firmenwert, Schäden, die durch Dritte verursacht werden, Schäden, die durch Betriebsunterbrechungen verursacht werden.
14.6 Voraussetzung für die Begründung des Anspruchs auf Schadensersatz ist immer, dass der Käufer Westacc den Schaden so schnell wie möglich meldet, allerdings unter Androhung des Verfalls innerhalb von acht (8) Tagen nach seiner Entdeckung.
14.7 Darüber hinaus verjährt jeder Schadensersatzanspruch gegen Westacc nach Ablauf einer Frist von zwei (2) Monaten, nachdem der Schaden entstanden ist.
14.8 Der Käufer stellt Westacc von Ansprüchen Dritter in Bezug auf geistige Eigentumsrechte an den vom Käufer zur Verfügung gestellten Materialien oder an den bei der Ausführung des Auftrags verwendeten Daten frei.